Liebe Kunden,
als Anbieter körpernaher Dienstleistungen sind wir gemäß der aktuellen Verordnung des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet,
unsere Behandlungen nach der 2G-Regel (Geimpft, Genesen) anzubieten.
Das bedeutet, dass Kunden für eine Behandlung einen Corona-Impfnachweis oder Ihren Genesenen Status vorlegen müssen.
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Bitte kommen Sie unbedingt nur nach telefonischer Vereinbarung.
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Bei Krankheitssymptomen (Geschmacks- und Geruchsstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) oder Aufenthalten in Risikogebieten im In- und Ausland
oder nach Kontakt mit infizierten Personen verlegen Sie Ihren Termin und informieren Sie uns umgehend.
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Bitte tragen Sie unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz, sobald Sie das Gebäude betreten.